digitalcollection:Abschlussarbeiten: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die Publikation von Abschlussarbeiten sind vorgängig rechtliche und organisatorische Abklärungen seitens des Departements bzw. der OE notwendig. Abschlussarbeiten werden in Bachelor- (BSc, BA) und Masterarbeiten unterschieden. Masterarbeiten können hierbei Abschlussarbeiten aus konsekutiven (MSc, MA) und weiterbildenden (MAS) Studiengängen sein. | Für die Publikation von Abschlussarbeiten sind vorgängig rechtliche und organisatorische Abklärungen seitens des Departements bzw. der OE notwendig. Abschlussarbeiten werden in Bachelor- (BSc, BA) und Masterarbeiten unterschieden. Masterarbeiten können hierbei Abschlussarbeiten aus konsekutiven (MSc, MA) und weiterbildenden (MAS) Studiengängen sein. |
Version vom 3. Mai 2016, 17:32 Uhr
Diese Seiten sind derzeit im Aufbau. Wenden Sie sich bis zur Fertigstellung bitte an digitalcollection@zhaw.ch!
Für die Publikation von Abschlussarbeiten sind vorgängig rechtliche und organisatorische Abklärungen seitens des Departements bzw. der OE notwendig. Abschlussarbeiten werden in Bachelor- (BSc, BA) und Masterarbeiten unterschieden. Masterarbeiten können hierbei Abschlussarbeiten aus konsekutiven (MSc, MA) und weiterbildenden (MAS) Studiengängen sein.
Qualitätssicherung
Eine inhaltliche Qualitätskontrolle der zu publizierende Arbeiten liegt im Interesse der Dept./OE. In der Regel wird hierfür eine Mindestnote festgelegt. Die bibliografische Qualitätssicherung und Sacherschliessung wird durch die HSB geleistet.
Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Urheberrechtlich muss zur Publikation von Abschlussarbeiten vorliegen:
- Einverständniserklärung zur elektronischen Veröffentlichung des/der Absolventen
- Wahl einer Lizenz
- nur Minimallizenz (einfache Rechteeinräumung an die HSB zur elektronischen Publikation)
- Minimallizenz und ergänzende Creative-Commons-Lizenz (allgemeine Rechteeinräumung zur Nutzung für alle Zugreifenden)
wobei diese für die gesamte Sammlung durch das Dept./OE erfolgt.
Das Einverständnis zur Namensnennung der betreuenden/prüfenden Person wird mit der Minimallizenz vorausgesetzt, Abweichungen davon müssen der HSB separat gemeldet werden.
Workflow seitens Departemente/OE
Departements- bzw. OE-intern muss ein Workflow zur Qualitätskontrolle, Einverständniserklärung des/der Absolventen und Ablieferung an die HSB definiert werden. Für die Einverständniskerklärung steht eine vom ZHAW Rechtsdienst erstellte Vorlage zur Verfügung. Die HSB setzt für abgelieferte Arbeiten voraus, dass das Einverständnis der/des Urheber/s zur elektronischen Veröffentlichung vorliegt. Die Ablieferung erfolgt über die Poolablage und ein Benachrichtigungsmail .
Publikationstypen
Studentische Abschlussarbeiten der ZHAW werden über zwei Publikationstypen dargestellt:
- Thesis: Bachelor
- Thesis: Master.