digitalcollection:Bachelorarbeiten und Masterarbeiten publizieren: Unterschied zwischen den Versionen
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Studentische Abschlussarbeiten der ZHAW werden über zwei Publikationstypen dargestellt: | Studentische Abschlussarbeiten der ZHAW werden über zwei Publikationstypen dargestellt: | ||
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==Ansprechpartner/-innen für Abschlussarbeiten== | ==Ansprechpartner/-innen für Abschlussarbeiten== |
Version vom 17. Juni 2021, 15:17 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Abschlussarbeiten
Vor der Publikation von Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten (BSc, BA) und Masterarbeiten (MSc, MA, MAS)) und den zugehörigen Volltexten sind rechtliche und organisatorische Abklärungen seitens des Departements bzw. der jeweiligen Organisationseinheiten (OE) notwendig.
Qualitätssicherung
Für die inhaltliche Qualitätskontrolle der zu publizierende Arbeiten legen die Departemente (oder die OE) in der Regel eine Mindestnote fest. Alternative Entscheidungskriterien sind mit einem entsprechend dokumentierten Qualitätsnachweis durch die Studiengänge möglich. Die Hochschulbibliothek leistet die bibliografische Qualitätssicherung und Sacherschliessung.
Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Bei der Publikation von Abschlussarbeiten fungiert die ZHAW als herausgebende Institution. Urheberrechtlich muss ein Einverständnis des Absolventen/der Absolventin zur elektronischen Veröffentlichung ihrer/seiner Abschlussarbeit vorliegen.
Einfache Nutzungsrechte (Minimallizenz) für die Hochschulbibliothek: Um eine Publikation auf ZHAW digitalcollection veröffentlichen zu können, benötigt die Hochschulbibliothek das Einverständnis des Urheber/der Urheberin in Form von einfachen Nutzungsrechten. Die Einverständniserklärung regelt das Rechteverhältnis zwischen Urheber/-in und der Hochschulbibliothek. Mit Zustimmung zur Einverständniserklärung erlauben Publizierende der ZHAW Hochschulbibliothek die Publikation über das Internet öffentlich zugänglich zu machen, dies beinhaltet keine weitere Rechteeinräumung für Dritte. Alle Rechte an der Publikation verbleiben beim Urheber/bei der Urheberin, das Recht, die Publikation an anderer Stelle zu veröffentlichen wird durch diese Erklärung grundsätzlich nicht berührt.
Nachnutzungsrechte: Siehe auch Nachnutzungsrechte. Gemäss Fachhochschulgesetz (§16 b) ist das Departement (oder die OE) dazu berechtigt, die Lizenz zu vergeben, unter der die Publikation verbreitet werden soll. Hochschulbibliothek und Rechtsdienst empfehlen hierfür die Creative-Commons-Lizenz «Attribution 4.0» (CC BY 4.0). Falls das Departement (oder die OE) keine einheitlichen Nachnutzungsrechte pro Sammlung ausweist, bleiben die Nachnutzungsrechte offen und müssen individuell mit dem Urheber/der Urheberin abgeklärt werden.
Das Einverständnis zur Namensnennung der betreuenden/prüfenden Person wird mit der Minimallizenz vorausgesetzt, Abweichungen davon müssen der Hochschulbibliothek separat gemeldet werden.
Workflow seitens Departemente/OE
Departements- (oder OE)-intern muss ein Workflow zur Qualitätskontrolle, Einverständniserklärung des Absolventen/der Absolventin und Ablieferung an die Hochschulbibliothek definiert werden. Für die Einverständniserklärung steht eine vom ZHAW Rechtsdienst erstellte Vorlage zur Verfügung. Die Hochschulbibliothek setzt für abgelieferte Arbeiten voraus, dass das Einverständnis des Urhebers/der Urheberin zur elektronischen Veröffentlichung vorliegt. Die Ablieferung erfolgt über die Poolablage und ein Benachrichtigungsmail.
Publikationstypen
Studentische Abschlussarbeiten der ZHAW werden über zwei Publikationstypen dargestellt:
- Thesis: Bachelor
- Thesis: Master