digitalcollection:Embargo definieren
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Version vom 17. Oktober 2016, 12:24 Uhr von Woit (Diskussion | Beiträge)
Embargo definieren
Dürfen Sie gemäss Verlagsbedingungen Sie Ihre Publikation erst nach einer bestimmten Frist (Embargo) auf ZHAW Digitalcollection zweitveröffentlichen, können Sie den hochgeladenen Volltext für die Dauer des Embargos sperren.
Nach erfolgreichem Upload des Volltextes wird Ihnen diese Option unter dem Stichwort Embargo angeboten.
Wählen Sie mittels dem Kalender-Fenster das entsprechende Datum aus und bringen sie optional einen internen Vermerk an (nur für Digitalcollection-Team sichtbar).