digitalcollection:Veröffentlichungsbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''De Gruyter''': De Gruyter Journals (Jg. 1826 - 2015): Verlags-PDF (publisher's Version) '''ohne Embargo-Frist''' | * '''De Gruyter''': De Gruyter Journals (Jg. 1826 - 2015): Verlags-PDF (publisher's Version) '''ohne Embargo-Frist''' | ||
− | * '''Oxford University Press ''': OUP Journals (Jg. 1895 - 2015): Verlags-PDF (publisher's Version) mit Embargo-Frist von 3 Jahren | + | * '''Oxford University Press''': OUP Journals (Jg. 1895 - 2015): Verlags-PDF (publisher's Version) mit Embargo-Frist von 3 Jahren |
* '''Cambridge University Press''': CUP Journals (Jg. 1770 - 2015): Verlags-PDF (publisher's version) mit Embargo-Frist von 5 Jahren. | * '''Cambridge University Press''': CUP Journals (Jg. 1770 - 2015): Verlags-PDF (publisher's version) mit Embargo-Frist von 5 Jahren. | ||
Version vom 8. Juni 2017, 13:48 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Veröffentlichungsbedingungen
Alle ZHAW-Mitarbeitenden können ihre Publikationen als Open-Access-Zweitveröffentlichungen in die ZHAW digitalcollection erfassen bzw. deren Volltext hochladen.
Beim Upload von Zweitveröffentlichungen sind rechtliche Einschränkungen zu beachten. Je nach Verlagspolitik ist eine Zweitveröffentlichung auf dem institutionellen Repositorium
- zulässig oder generell nicht zulässig
- allenfalls nach einer bestimmten Karenzzeit nach der Erstveröffentlichung (sogenannte Embargofrist)
- allenfalls nur der Upload von bestimmten Publikationsstadien:
- Preprint, d.h. Version vor Begutachtung
- Postprint (accepted version), d.h. Version nach Begutachtung, jedoch noch ohne Druck-Layout
- Publisher's version, d.h. die endgültige Erstpublikation des Verlags.
Veröffentlichungsbedingungen abklären
Diese Bedingungen lassen sich für wissenschaftliche Zeitschriften im Sherpa/RoMEO-Verzeichnis einfach recherchieren.
Eine weitere, unkomplizierte Möglichkeit, die Zweitveröffentlichung rechtlich abzuklären, ist die direkte Anfrage beim Verlag. Dies gilt insbesondere bei Buchpublikationen, da es hier kein Verzeichnis über Standard-Bedingungen gibt.
Zweitveröffentlichungsbedingungen für Bücher und Buchbeiträge:
- Cambridge University press (CUP)
- De Gruyter
Weiterhin ist zu beachten, dass zur Zweitveröffentlichung das Einverständnis aller Co-Autoren vorliegen muss - auch hier empfiehlt sich eine einfache Anfrage per Email.
Ausnahmen und besondere Regelungen
Eine Zweitveröffentlichung ist immer grundsätzlich möglich wenn
- die Originalpublikation schon Open Access veröffentlicht wurde (Gold OA Journal oder eBook; Hybrid OA)
- dem Verlag kein ausschliessliches Veröffentlichungsrecht eingeräumt wurde bzw. das Recht auf eine parallele Online-Veröffentlichung ausdrücklich vorbehalten wurde.
Die Publikation in Gold OA-Gefässen und die nicht ausschliessliche Rechteabtretung werden auch durch die Open Access Policy der ZHAW empfohlen.
Durch Zusatzvereinbarungen von Nationallizenzen bestehen mit den folgenden Verlagen zusätzliche Modalitäten für Zweitpublikationen:
- De Gruyter: De Gruyter Journals (Jg. 1826 - 2015): Verlags-PDF (publisher's Version) ohne Embargo-Frist
- Oxford University Press: OUP Journals (Jg. 1895 - 2015): Verlags-PDF (publisher's Version) mit Embargo-Frist von 3 Jahren
- Cambridge University Press: CUP Journals (Jg. 1770 - 2015): Verlags-PDF (publisher's version) mit Embargo-Frist von 5 Jahren.
Bei der Publikation von Abschlussarbeiten und ZHAW Working Papers (Eigenpublikationen der ZHAW) fungiert die ZHAW als herausgebende Institution. D.b. dass keine externen Verlagsbedingungen zu beachten sind - vielmehr sollten Urheber die Lizenz bestimmen, unter der die Publikation verbreitet werden soll. Hochschulbibliothek und Rechtsdienst empfehlen hierfür die Creative-Commons-Lizenz "Attribution" (CC BY 4.0).
FAQ
Detaillierte Informationen bieten die FAQs Selbstarchivierung von Publikationen und Verlagsverträge der Universität Zürich, die auf einem einschlägigen Rechtsgutachten beruhen.