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Veröffentlichungsbedingungen
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Beim Upload von Zweitveröffentlichungen sind rechtliche Einschränkungen zu beachten. Je nach Verlagspolitik ist eine Zweitveröffentlichung auf dem institutionellen Repositorium
- zulässig oder generell nicht zulässig
- allenfalls nach einer bestimmten Karenzzeit nach der Originalveröffentlichung (sogenannte Embargofrist)
- allenfalls nur Upload von bestimmten Publikationsstadien:
- Preprint, d.h. Version vor Begutachtung
- Postprint (accepted paper), d.h. Version nach Begutachtung, jedoch noch ohne Druck-Layout
- Publisher's version, d.h. die endgültige Originalpublikation des Verlags.
Diese Bedingungen lassen sich für wissenschaftliche Zeitschriften im Sherpa/RoMEO-Verzeichnis einfach recherchieren.
Bei der Publikation von Abschlussarbeiten und ZHAW Working Papers (Eigenpublikationen der ZHAW) fungiert die ZHAW als herausgebende Institution. D.b. dass keine externen Verlagsbedingungen zu beachten sind - vielmehr sollten Urheber die Lizenz bestimmen, unter der die Publikation verbreitet werden soll. Hochschulbibliothek und Rechtsdienst empfehlen hierfür die Creative-Commons-Lizenz "Attribution" (CC BY 4.0).